Grundschuld und Zweckerklärung für Grundschulden

Der Begriff Grundschuld wird in der Regel im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung von Immobilien genannt. Die Grundschuld ist zunächst einmal ein so genanntes reines Pfand – und Sicherungsrecht. Gläubiger sind im Falle der Immobilienfinanzierung zumeist Banken, Sparkassen oder andere Darlehensgeber. Diesen wird durch die im Grundbuch vermerkte Grundschuld die Möglichkeit gegeben, die Immobilie oder das beliehene Objekt im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung zu verkaufen, sofern die entsprechenden Kredite von den Darlehensnehmern nicht mehr bedient werden können. (Sicherungsrecht). Die Eintragung der Grundschuld ist als abstrakt zu bewerten, das heißt, sie kann eingetragen sein, ohne dass tatsächlich eine reale Forderung besteht.

Eine solide Finanzierung ist das Maß aller Dinge

Haus
Wer sich mit dem Thema Kauf oder Bau einer Immobilie befasst, sollte bereits einen sicheren und soliden Finanzierungsplan aufgestellt haben. Denn eine solide Finanzierung ist das Maß aller Dinge, um letztlich Planungssicherheit zu erhalten und die Angelegenheit relativ sorgenfrei angehen zu können. Im Rahmen dieser Finanzierung wird Grundschuld festgelegt und ins Grundbuch eingetragen. Insbesondere ist bezüglich des Wertes der Grundschuld die Rangfolge im Grundbuch von herausragender Bedeutung. Dieses ist zumeist für die Höhe der Zinsen ein ausschlaggebender Faktor. Denn sollte die Bank, bei der man eine Finanzierung vorzunehmen gedenkt an erster Stelle im Grundbuch stehen, das heißt, die Rechte anderer gehen hier nicht vor, so lässt sich hier ein wesentlich günstigerer Zinssatz aushandeln, als in anderen Fällen. Wird eine Grundschuld nicht bestellt und das Darlehen nicht ordnungsgemäß bedient, so müssten die Gläubiger in der Folge den Klageweg bestreiten. Bei einem entsprechenden Urteil müsste im Anschluss daran die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.  Hier außerdem noch ergänzende wichtige und erforderliche Hinweise wie zum Beispiel

 

  • Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek
  • Warum Grundschuld häufiger Verwendung findet als die Hypothek
  • Gebühren bezüglich der Eintragung zur Grundschuld
  • Löschung der Grundschuld
  • Nützlich Tricks und Tipps

Es ist unerlässlich, dass man sich bereits im Vorfeld mit allen Dingen, die im Zusammenhang einer perfekten Finanzierung stehen, sachgerecht und ordnungsgemäß auseinandersetzt. Denn nur durch die Erlangung der wichtigen und erforderlichen Informationen und Hinweise wird es letztlich auch gelingen, eine solide Finanzierung auf die Beine zu stellen.

Zweckerklärung für eine eingetragene Grundschuld

Eine Grundschuld ist eine abstrakte Forderung und ist in das Grundbuch einzutragen. Sie dient Gläubigern (zumeist Banken) als Sicherungsrecht oder auch Pfandrecht. Dieses bedeutet, dass die Gläubiger immer dann auf die Immobilie Zugriff erhalten, sofern Kredite entsprechend nicht mehr bedient werden. Da die Grundschuld nicht an ein gewisses Darlehen geknüpft ist, muss parallel dazu eine so genannte Zweckerklärung für eine Grundschuld verfasst werden. Dieses kann sowohl formlos erfolgen oder aber auch Gegenstand des Darlehensvertrags zwischen dem Kreditnehmer und einer Bank sein und inhaltlich in dem Vertrag Berücksichtigung finden. In dieser Erklärung wird konkret und explizit dargelegt, dass die Grundschuld für eine bestimmte Forderung haftet.

Aufgrund der Komplexität des Themas und den umfangreichen Inhalten werden Details über
Grundschulden und Grundschuldzweckerklärung auf speziellen Internetseiten genauer erläutert Hier werden oft auch nützliche und wissenswerte Informationen vermittelt, die letztlich zur Sicherung einer optimalen Finanzierung und einer gewissen Planungssicherheit in hohem Maße beitragen wie zum Beispiel

  • Vereinbarungen über Haftung und Haftungsausschluss des Eigentümers
  • Ansprüche zur Rückgewährung
  • Rechtliche Bestimmungen (Notar etc.)
  • Löschungsbewilligung

Ohne die entsprechenden Informationen ist es im Grunde nicht möglich, sich in dem Bereich Banken und Finanzierung zurechtzufinden. Daher ist es von enormer Bedeutung, dass man sich mit dieser Thematik rechtzeitig auseinandersetzt, die nützlichen Tipps und Tricks sowie die Hinweise und Erläuterungen aufnimmt und auch beherzigt.

Die Grundschuld kann auch abgetreten werden

Im Bereich der Grundschuld ist es sowohl den Gläubigern als auch den Schuldnern möglich, die Grundschuld auch abzutreten. Hierbei sind unterschiedliche Vorgehensweisen denkbar, die jedoch allesamt gesetzlich abgesichert sind. Denn die Grundschuld wird auch als Verkehrsrecht behandelt, woraus sich unter anderem auch eine mögliche Abtretung ergibt. Darlehensgebern (Gläubigern) ist es so beispielsweise gestattet, die Grundschuld an anderweitige Gesellschaften abzutreten, sofern sie künftig Probleme bei der Bedienung des Kredits seitens der Schuldner befürchten. In diesem Fall hätten diese Geldinstitute keinerlei Rechte mehr an der eingetragenen Grundschuld (Sicherungsrecht).

Aber auch Schuldner besitzen natürlich die Option, die Grundschuld abzutreten. Im Rahmen einer Anschlussfinanzierung mit einem freien Grundschuldanteil kann beispielhaft ein anderer, günstiger Darlehensgeber gefunden und vorrangig in das Grundbuch eingetragen werden. Hierdurch lassen sich oftmals erhebliche Zinsvorteile erzielen, wodurch dann auch die monatliche Belastung entsprechend sinken wird. Es ist also durchaus auch als ein Vorteil anzusehen, dass man bei der Abtretung von Grundschulden nicht auf den bisherigen Kreditgeber zurückgreifen muss, sondern vielmehr die Option hat, den besten Anbieter mit den Top Tarifen auszuwählen.

In diesem Fall wird das neue Kredit gebende Institut ermächtigt, die erforderliche Abtretung der Grundschuld zu veranlassen. Zu Beratung oder anderweitigen Gesprächen ist zudem auch keine notarielle Anwesenheit erforderlich. Dieses tritt im Grunde erst dann zu Tage, sobald bezüglich der Unterschriften der neuen Gläubiger und den Schuldnern eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Somit werden in diesen Fällen zudem auch noch Kosten eingespart.

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