Beitrag von Marcel:
In einem Grundbuch sind die Rechtsverhältnisse in Bezug auf ein Grundstück klar definiert, wobei das Grundbuch beim örtlich zuständigen Amtsgericht hinterlegt ist.
Hier werden die Größe und die Nutzungsart des Grundstückes sowie die entsprechenden Eigentumsverhältnisse dokumentiert. Daneben sind zudem die Rechte Dritter (Banken, Gläubiger.) sowie die Belastungen und Hinweise zum gesetzlichen Pfandrecht dazu vermerkt.
Personen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen, beispielsweise Kaufinteressenten mit konkreten Kaufabsichten oder Gläubiger, können daneben einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern.
Der Grundbuchauszug kann hingegen nicht zu Informationszwecken (wie hoch ist die Belastung, Eigentümerermittlung) angefordert werden.
Bei diesem Auszug handelt es sich um eine vollständige Abschrift, aus der sämtliche Eintragungen, die auch im Original vorliegen, hervorgehen.