Beitrag von Jonas:
Mit einer Hypothek werden die Zahlungsforderungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes und einer Immobile bestehen, rechtlich abgesichert.
Das Grundstück oder die Immobilie, die sich darauf befindet, kann somit zum Ausgleich berechtigter Forderungen herangezogen werden.
Auch für den Fall, dass der Grundstückseigner nicht selbst Schuldner sein sollte, haftet er jedoch in vollem Umfang, da eine Hypothek nicht Personen bezogen ist. Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Verknüpfung zwischen der Vergabe eines Kredits und der zu leistenden Sicherheit.
In diesem Fall dient also das Grundstück als entsprechende Sicherheit, der Hypothek. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung unterscheidet sich eine Hypothek auch von der (abstrakten) Grundschuld. Sind sämtliche Forderungen im Laufe der Zeit getilgt, so erlischt auch die Hypothek.