Beitrag von Roland68:
Bei dem Bau oder Erwerb einer Immobilie entstehen nicht nur Kosten durch Zins – und Tilgungsleistungen, sondern darüber hinaus sollten auch die so genannten Nebenleistungen durch den Bauherren in die Finanzierungspläne mit einbezogen werden.
Die über die Zins – und Tilgungsverpflichtungen hinaus gehenden Nebenkosten können beispielsweise durch Bereitstellungszinsen oder auch bei Teilauszahlungen von Darlehen in Form von Gebühren entstehen.
Kreditinstitute sind dazu berechtigt, diese Beiträge von den Kunden für ihre Leistungen zu verlangen.
Verpflichtet sich der Bauherr im Rahmen seiner Finanzierung einen Bürgen als Sicherheit anzugeben, so fallen dafür ebenfalls Kosten an, die unter das Menü Nebenleistungen entsprechend hinzu gerechnet und somit auch einkalkuliert werden müssen.