Beitrag von Peter:
Unter dem Begriff Flurstück versteht man eine bereits amtlich vermessene Oberfläche, der in örtlichen Kataster – oder Liegenschaftsämtern geführt wird.
Hierbei wird eine bestimmte Parzelle vermessen, die künftig unterschiedlichen Nutzungen unterliegen kann. Hier werden sämtliche Informationen bezüglich des entsprechenden Grundstücks auf einer Flurkarte vermerkt, wobei die Parzelle eine festgelegte Flurstücknummer erhält. Dadurch ist es möglich, explizit die Lage und Örtlichkeit des Flurstückes in Erfahrung zu bringen.
Um Auskünfte zu einer bestimmten Parzelle zu erlangen, ist eine Anfrage an das Liegenschaftsamt unter konkreter Angabe von Straße und ggf. der Hausnummer sowie unter Benennung der Flurstücknummer zu richten.
Die Grenzen des Flurstücks sind klar begrenzt und bilden zugleich auch die Grenzmarkierungen des Grundstücks.