Beitrag von Simon:
Ein Rücktritt aus Baufinanzierung ist für Darlehensnehmer vergleichsweise schwieriger, als für die Kredit gebenden Institute. Diese können in Form einer schriftlich fixierten, einseitigen Darstellung den Darlehensvertrag kündigen und somit die Baufinanzierung vor dem Auszahlungszeitpunkt stoppen.
Die Banken sind in den Fällen, in denen die Kreditnehmer beispielsweise falsche Angaben in dem Vertrag vorgenommen haben oder anderweitige Auszahlungsvoraussetzungen nicht mehr zum tragen kommen. Dazu können die Geldinstitute eine so bezeichnete „Nichtannahmeentschädigung“ von dem Kunden verlangen. Diese dient zur Deckelung der bereits entstandenen Kosten.
Darlehensnehmer können dann einen Rücktritt aus einer Baufinanzierung erwägen, sofern sie die Absicht haben, die Immobilie zu veräußern. Adäquat ist hierbei auch die Verweigerung der Aufstockung eines Baudarlehens zu betrachten. Die Banken können in diesem Fall eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Ferner ist es den Kunden möglich, aus Verträgen mit einer mehr als zehnjährigen Zinsbindungsfrist ab dem 10. Jahr ohne eine Entschädigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten.