Beitrag von Michael:
Im Zusammenhag mit dem Erwerb einer Immobilie wird in der Regel eine so genannte Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.
Dieses sichert einer unbestimmten Zahl an Gläubigern (Banken, oder anderweitige Darlehensgeber) das Recht zu, diese Forderungen durch die Dokumentation im Bedarfsfall geltend zu machen. (Haftungsrecht) Durch den Eintrag erlangt dieser Personenkreis ein Pfandrecht an dem Grundstück oder auch an der sich dort befindlichen Immobilie.
Es handelt sich hierbei um eine abstrakte Form der Absicherung.
Dieses bedeutet, dass es völlig unerheblich ist, ob eine Forderung besteht oder nicht. Aus der Praxis wird jedoch ersichtlich, dass hier die berechtigten und bereits bestehenden Forderungen abgesichert werden sollen.