Beitrag von Manuel:
Hierunter versteht man sämtliche anfallende Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von finanziellen Mitteln stehen.
In Bezug auf eine Baufinanzierung und des gewünschten Darlehens fallen neben dem Erwerb der Immobilie anderweitige Geldbeschaffungskosten an wie beispielsweise Vermittlerprovisionen und Bearbeitungsgebühren.
Die hierbei von der Bank erhobenen Beträge werden zumeist von dem gewählten Darlehensbetrag unmittelbar in Abzug gebracht, so dass oftmals eine niedrigere Summe zur Auszahlung gelangt, als beantragt. Weitere Kosten dieser Form entstehen durch Notargebühren.
Diese werden zum Beispiel bei der Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch fällig. Auch Gebühren für Gutachter, die den Wert oder den Zustand des Objektes festlegen, sind unter diesen Kriterien zu erfassen.