Bei Erschließungskosten handelt es sich um Abgaben, die durch den Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation, an die Energieversorgung oder an das örtliche Wassernetz anfallen.
Zudem fallen darunter anteilige Beteiligung an den Gesamtkosten für den Bau und die Instandsetzung von Gehwegen, Beleuchtungseinrichtungen (Straßenbeleuchtung), Spielplätzen und öffentlichen Anlagen. Je nach regionaler Vereinbarung entstehen auch für den Anschluss an das Kabelnetz oder die Telefonversorgung entsprechende Erschließungskosten.
Diese sind von den Eigentümern von Immobilien in jedem Fall zu entrichten.
Die Kommune oder die Stadt finanziert auf diesem Wege die vollständige Erschließung eines Grundstücks. Auch Parkflächen, Radwege und der Anschluss an das allgemeine Verkehrsnetz fallen darunter, sofern dieses im öffentlichen Straßenverkehr vorgenommen wird.
Beitrag von Marc: