Der Begriff Einheitswert wird im Steuerrecht verwandt. Im bereich des Immobilienwesens bedeutet dieses, dass ein vom örtlichen Finanzamt festgelegter Richtwert für Grundstücke und Gebäude erstellt wurde, nach dem beispielsweise die Grundsteuer berechnet wird.
Bewertet werden hier neben dem Immobilienwert auch die möglicherweise vorhandenen Außenanlagen. Als Berechnungsgrundlagen werden die zu erzielende Jahresmiete, das Baujahr und die Ausstattung des Objektes sowie die Wohnfläche der Immobilie herangezogen. Die entsprechenden Bescheide werden ein Eigentümern auf postalischem Wege übersandt.
Allerdings basieren die Bewertungen, die sich nach dem Bewertungsgesetz richten, auf die Werteverhältnisse der sechziger Jahre des letzten Jahrtausend. Aufgrund dieser unzeitgemäßen Beurteilungen sind mittlerweile zahlreiche Klagen bei Gericht anhängig, die als Ergebnis eine aktuelle Neuregelung ergeben sollen.
Beitrag von Harry: