Unter dem Begriff Disagio versteht man im Allgemeinen die Differenz zwischen dem vereinbarten Nominalbetrag (Höhe des gewünschten Darlehens) und der tatsächlich erfolgten Auszahlung des Darlehens.
Dieses liegt darin begründet, dass zwischen Geldinstitut und Kreditnehmer ein niedriger Nominalzinssatz vereinbart wurde und das Disagio im Grunde eine Zinsvorauszahlung durch die Bank darstellt. Der Kreditnehmer muss jedoch Zinsen und Tilgung für den vollen Darlehensbetrag entrichten. Durch den niedrigen Zinssatz, den er auf diesem Wege erlangt hat, werden jedoch Zins – und Tilgungssätze entsprechend niedrig gehalten, so dass die monatliche Belastung geringer ausfällt. Aufgrund des Disagios sind Darlehensnehmer in der Lage, einen höheren Kredit aufzunehmen, als ohne die Berechnung auf dieser Grundlage.
Beitrag von Peter: